Reiserücktrittsversicherung
Vor Reiseantritt kann schon mal etwas passieren. Mit einer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert.
Sollten Sie den gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden.
Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen frei zu halten, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung einfach per Link hier ab: HGV Stornoschutz»
Sollten Sie den gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden.
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© | Rochushof der A. Egger & Co. OHG | I-39017 Schenna bei Meran/Südtirol | Schennastraße 15/B
Tel. +39 0473 945863 | Fax +39 0473 945463 | rochushof@schenna.com
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Mwst. Nr. und Steuernr. IT01109460210 | Handelsregister Bozen Nr. 100383